Verkaufspsychologie institut
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Dies ist ein Absatz, den du verwenden kannst, um etwas bedeutendes hinein zu schreiben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer für den Kurs in
Verkaufspsychologie (im folgenden Kurs).
(2) Buchen können den Kurs nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder
Personen, die den Kurs für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen,
nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem
Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser
Textformklausel.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel
oder auf der Website des Anbieters zustande.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Kurs-Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person
des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein
wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf
die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte
Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die
Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes
sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Der Teilnehmer hat für den Kurs die aus dem Angebot ersichtliche Vergütung zu zahlen.
(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem
Angebot des Anbieters aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Coachings sind nach
den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der
ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener
Höhe zu verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für
bereits an erbrachte Kursteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen auszustellen.
Oder
(5) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung des Kurses die Entrichtung der
Kursgebühr durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis
über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer
diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Kursgebühr am Veranstaltungsort
vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich
erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs verweigern.
(6) Die Zahlung des Teilnehmers ist sofort fällig. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen,
dass es spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der
Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug ist, stehen dem Anbieter die gesetzlichen Ansprüche
zu, insbesondere auf Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB und
die dort genannte Pauschale von. 40 Euro (die ggf. auf weitergehende
Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist).
(7) Der Teilnehmer kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf
Rechten des Unternehmens wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wir wegen sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung zu dem Unternehmen befugt.

§ 4 Kursinhalt und -ort
(1) Die Abbildung und Beschreibung des Kurses im Internet des Anbieters dienen lediglich
der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige
Einhaltung wird nicht übernommen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurses aus
fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder
Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche
Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einen angekündigten Referenten/Referentin durch einen
gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen
Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen
erforderlich sein sollte.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die
Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Ausfall des Kurses
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung des Kurses abzusagen, sofern bei ihm
oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie
insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine
Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter,
Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden
daran hindert, den Kurs zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah
mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf
Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen
Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter
dem Teilnehmer bereits gezahlte Kursentgelte erstatten. 

§ 6 Verhinderung des Teilnehmers
(1) Tritt der Teilnehmer von dem Kurs zurück oder verweigert aus anderem Grund die
Teilnahme, hat der Teilnehmer die Kursgebühren abzüglich dessen zu entrichten, was der
Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.
(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer, wenn der Kurs trotzdem
vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war, oder der
Teilnehmer die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird der Anbieter dem
Teilnehmer die bereits gezahlten Kursgebühren abzüglich der für den Teilnehmer
angefallenen Kosten erstatten.
(3) Der Teilnehmer ist berechtigt, statt seiner einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In
diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € inkl. MwSt. durch den Anbieter
erhoben, die vor Durchführung der Veranstaltung von dem Teilnehmer zu zahlen ist.

§ 7 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.
Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge, Präsentation,
Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt,
derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-,
Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien oder Live-Coachings zu machen.
(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von
der Veranstaltung unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke
verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder
einzuschränken.

§ 8 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder der Anbieter für die Erfüllung dieser Pflicht
oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen
hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen der Erfüllungsgehilfen und Organe des
Anbieters.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(3) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer
grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(4) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung der Angestellten und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den
Kursräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust,
den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters,
insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters der Kursräumlichkeiten und/oder der
Referenten.
(7) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße
Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht,
sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem
Teilnehmer ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die
Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.

§ 9 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB
Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle
anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung
des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.  
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit.
b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden
Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine
Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht
von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine
Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln
vereinbart wurden. 
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten
personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten
verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch
die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen
ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage
vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten
werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es
besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung
erfolgen, zB per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin
vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in
maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine
Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine
Beschwerde eingereicht werden. 
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der
jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem
in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch
erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB
steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 10 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Unternehmen,
sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht
zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre
Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines
Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses
Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien
verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese
Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche
Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die
Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer
oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der
Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation
macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine
andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend)
ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich
die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere
Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für
gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten
Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich
verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator
intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es
den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden
Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet
zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande,
gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 11 Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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